Betrug bei Unterhaltszahlungen!

Trotz neuer Gesetzgebung zahlen noch viele Menschen Unterhalt an den ehemaligen Partner, obwohl diese falsche Angaben zu seiner Lebenssituation macht, z.B. über seine Einkünfte oder ein verstecktes eheähnliches Verhältnis sowie eine Partnerschaft in einem gemeinsamen Haushalt führt.

 

Unterhaltbetrug durch eheähnliches Verhältnis oder das verleugnen einer gefestigten Beziehung!
Lebt der ehemalige Partner in einem eheähnlichen Verhältnis oder in einer gefestigten Beziehung sind Sie in den meisten Fällen nicht mehr Unterhaltspflichtig. Nachweisen müssen Sie das eheähnliche Verhältnis um vom Unterhalt entbunden zu werden! Der Nachweis einer gefestigten Beziehung zu erbringen, ist nicht immer einfach und kann von unserer Detektei erbracht werden.

unterhaltsangelegenheiten

Unterhaltspflichtiger zahlt nicht!

Auch kommt es sehr häufig vor, dass der Unterhaltspflichtige keine Zahlungen an den Ex-Partner sowie für die Kinder zahlt oder diese nicht angemessen leistet, weil er seinen eigentlichen Verdienst oder Gewinne aus einer Selbstständigkeit verschleiert.

Tatbestand des Unterhaltsbetrugs!

Hier setzen wir uns als Detektei in Koblenz und als Detektei in Köln mit seinen Detektiven für Sie ein und beschaffen Ihnen die Beweise, die Sie für den Erfolg bei Gericht brauchen, auch wenn die erste Distanz bei Gericht erfolglos war.

Detektei Koblenz Detektei Köln
0261-16794: Herr Rolf Will 0221-2975455: Herr Mauss

Der Unterhalt für Sie oder das Kind wird nicht bezahlt!

Die Detektei überprüft das Arbeitsverhältnis und die tatsächliche Liquidität des Unterhaltspflichtigen.

Detektei bei Ehebruch Untreue

Unterhaltspflichten nachkommen müssen?

Wir helfen Ihnen die Ermittlungskosten der Detektive Koblenz und der Detektive Köln im Rahmen zu halten und ermitteln vertrauensvoll für Sie, damit die Unterhaltspflicht eingehalten wird oder dem anderen gegenüber entfällt.
Diese Detektivkosten können Sie dem Ex-Partner nach Erfolg gegenüber gerichtlich geltend machen.

Unterhaltspflicht und Sorgerecht

Viele Elternteile bestehen auf das Sorgerecht gegenüber den Kindern, wollen aber keinen Unterhalt zahlen in dem sie ihren eigentlichen Verdienst verschleiern. Ein Nachweis dieser Situation, hilf beim durchsetzen eines alleinigen Sorgerechts.

Änderung im Unterhaltsgesetz

Am 01.01.2008 ist ein neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten.

Hierdurch sind Veränderungen entstanden, die für viele getrenntlebende sowie geschiedene Frauen eine Verschlechterung bedeuten. Zum Teil wird sogar das Familieneinkommen insgesamt sinken, sodass auch der Unterhaltspflichtige Einbußen haben kann. Dies gilt insbesondere bei Niedrigverdienern, wenn das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht. Es tritt eine Verschlechterung für getrenntlebende und geschiedene Eltern ein, die sich während einer Ehe nur der Kindererziehung und dem Haushalt gewidmet haben. Ihr Lebensstandard kann deutlich sinken, da ihnen in den meisten Fällen nach dem Trennungsjahr eine Tätigkeit zugemutet werden kann, die nicht ihren bisherigen Lebensverhältnissen entspricht, wenn sie eine derartige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits ausgeübt haben.