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Kosten

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Detektivkosten

Die Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird. Zuzüglich zum Stundenhonorar entstehen eventuelle Zuschläge für Nachtarbeit bzw. Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen. Hinzu kommen Nebenkosten wie Kilometergeld pro gefahrenen Einsatzkilometer, Telefonkosten, fallbezogene Barauslagen und Spesen. Sollte der Einsatz spezieller Rechnik oder Fahrzeuge notwendig sein,so unterliegt dies ebenfalls einer gesonderten Berechnung.

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Rechtstsreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war (OLG Koblenz 24.10.90, AZ 14 NW671/90).

Unter anderen habe der erste Senat des OLG Zweibrücken (AZ 1 W 13/78) und die OLG'S Hamm (AZ 15 W 405/68), Braunschweig (AZ 3 W 10/74) sowie München (AZ W 1234/76) inihren Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Genauere Informationen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten in Ihrem Fall, können wir Ihnen selbstverständlich erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch mitteilen, da der Einsatzaufwand von Fall zu Fall oder im Einzelfall erfahrungsgemäß stark differiert.